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   VG Potsdam, 23.01.2018 - 9 K 1728/16   

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VG Potsdam, 23.01.2018 - 9 K 1728/16 (https://dejure.org/2018,18793)
VG Potsdam, Entscheidung vom 23.01.2018 - 9 K 1728/16 (https://dejure.org/2018,18793)
VG Potsdam, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 9 K 1728/16 (https://dejure.org/2018,18793)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 9 N 200.13

    Erhebung von Säumniszuschlägen

    Auszug aus VG Potsdam, 23.01.2018 - 9 K 1728/16
    Da die tatbestandlichen Voraussetzungen beider Anspruchsgrundlagen inhaltlich identisch sind, kommt es auf deren Verhältnis zueinander nicht entscheidungserheblich an (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2017 - OVG 9 N 200.13 -, juris Rdnr. 7; nach VG Potsdam, Urteil vom 26. Februar 2014 - VG 8 K 1031/12 -, juris Rdnr. 22, soll aufgrund der nur entsprechenden Anwendbarkeit des § 227 AO dieser hinter § 12 c Abs. 2 KAG zurücktreten).

    Die Billigkeitsprüfung darf sich - je nach Fallgestaltung - nicht nur auf allgemeine Rechtsgrundsätze und verfassungsmäßige Wertungen beschränken; sie verlangt vielmehr eine Gesamtbeurteilung aller Normen, die für die Verwirklichung des in Frage stehenden abgabenrechtlichen Anspruchs im konkreten Fall maßgeblich sind (vgl. BFH, Urteil vom 10. März 2016 - III R 2/15 -, BFHE 253, 12 ff. = juris Rdnrn. 27 f. m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2017 - OVG 9 N 200.13 -, juris Rdnr. 8).

    Es ist anerkannt, dass Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen sind, wenn der Rechtsbehelf des Abgabenpflichtigen gegen die Abgabenfestsetzung später Erfolg hat und der Abgabenpflichtige alles getan hat, um eine behördliche Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO oder eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zu erreichen und ihm dies, obwohl an sich möglich und geboten, versagt wurde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. November 2013 - OVG 9 N 136.12 u.a. -, juris Rdnr. 11 und vom 10. Februar 2017 - OVG 9 N 200.13 -, juris Rdnr. 10 jeweils m.w.N.; BFH, Urteile vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, BFHE 229, 83 ff. = juris Rdnr. 22 und vom 10. März 2016 - III R 2/15 -, BFHE 253, 12 ff. = juris Rdnr. 31).

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus VG Potsdam, 23.01.2018 - 9 K 1728/16
    Zum Bestehen eines Anspruchs auf Erlass von Säumniszuschlägen nach Aufhebung eines Beitragsbescheides im Land Brandenburg im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 - 1 BvR 2941/14, 1 BvR 3051/14 - wegen sachlicher Unbilligkeit.

    Mit Beschluss vom 4. April 2016 ist die Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf den zwischenzeitlich ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 und 1 BvR 3051/14 -, NVwZ 2016, S. 300 ff., wieder aufgehoben und das Verfahren fortgesetzt worden.

  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    Auszug aus VG Potsdam, 23.01.2018 - 9 K 1728/16
    Dem Rechtsschutzbedürfnis des Abgabenpflichtigen ist durch die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Abgabenfestsetzung selbst hinreichend Genüge getan (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1986 - 2 BvR 1336/85 -, DStZ/E 1986, 101; BFH, Urteile vom 26. Januar 1988 - VIII R 151/84 -, juris Rdnr. 25, vom 30. März 2006 - VR 2/04 -, BFHE 212, 23 ff. = juris Rdnr. 4 und vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, BFHE 229, 83 ff. = juris Rdnr. 21; BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 8 B 50.95 -, juris Rdnr. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juli 2017 - OVG 9 N 178.13 -, juris Rdnr. 8; Urteil der Kammer vom 15. September 2017 - VG 9 K 3973/16 -, juris Rdnr. 18 m.w.N.).

    Es ist anerkannt, dass Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen sind, wenn der Rechtsbehelf des Abgabenpflichtigen gegen die Abgabenfestsetzung später Erfolg hat und der Abgabenpflichtige alles getan hat, um eine behördliche Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO oder eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zu erreichen und ihm dies, obwohl an sich möglich und geboten, versagt wurde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. November 2013 - OVG 9 N 136.12 u.a. -, juris Rdnr. 11 und vom 10. Februar 2017 - OVG 9 N 200.13 -, juris Rdnr. 10 jeweils m.w.N.; BFH, Urteile vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, BFHE 229, 83 ff. = juris Rdnr. 22 und vom 10. März 2016 - III R 2/15 -, BFHE 253, 12 ff. = juris Rdnr. 31).

  • BFH, 10.03.2016 - III R 2/15

    Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von

    Auszug aus VG Potsdam, 23.01.2018 - 9 K 1728/16
    Die Billigkeitsprüfung darf sich - je nach Fallgestaltung - nicht nur auf allgemeine Rechtsgrundsätze und verfassungsmäßige Wertungen beschränken; sie verlangt vielmehr eine Gesamtbeurteilung aller Normen, die für die Verwirklichung des in Frage stehenden abgabenrechtlichen Anspruchs im konkreten Fall maßgeblich sind (vgl. BFH, Urteil vom 10. März 2016 - III R 2/15 -, BFHE 253, 12 ff. = juris Rdnrn. 27 f. m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2017 - OVG 9 N 200.13 -, juris Rdnr. 8).

    Es ist anerkannt, dass Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen sind, wenn der Rechtsbehelf des Abgabenpflichtigen gegen die Abgabenfestsetzung später Erfolg hat und der Abgabenpflichtige alles getan hat, um eine behördliche Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO oder eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zu erreichen und ihm dies, obwohl an sich möglich und geboten, versagt wurde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. November 2013 - OVG 9 N 136.12 u.a. -, juris Rdnr. 11 und vom 10. Februar 2017 - OVG 9 N 200.13 -, juris Rdnr. 10 jeweils m.w.N.; BFH, Urteile vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, BFHE 229, 83 ff. = juris Rdnr. 22 und vom 10. März 2016 - III R 2/15 -, BFHE 253, 12 ff. = juris Rdnr. 31).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 45.06

    Heranziehung zu einem Herstellungsbeitrag für die Abwasserentsorgung

    Auszug aus VG Potsdam, 23.01.2018 - 9 K 1728/16
    Mit Widerspruchsbescheiden vom 22. März 2013 wies sie die Widersprüche als unbegründet zurück und führte zur Begründung u.a. aus, dass nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2007 - 9 B 44.06 und 9 B 45.06 -, juris) keine unzulässige Rückwirkung vorliege.

    Die durch die Neufassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG bewirkte Rechtsfolge, das Hinausschieben des Zeitpunkts für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht und des Verjährungsbeginns, stelle keinen rückwirkenden Eingriff in einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Tatbestand dar, sondern knüpfe lediglich für die Zukunft neue abgabenrechtliche Folgerungen an die andauernde Vorteilslage (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2007 - OVG 9 B 45.06 und OVG 9 B 46.06 -, juris; Beschluss vom 1. März 2012 - OVG 9 S 9.12 -, juris Rdnrn. 12 ff.; Urteil vom 23. Juli 2013 - OVG 9 B 64.11 -, juris Rdnrn. 66 ff.; Urteil vom 14. November 2013 - OVG 9 B 34.12 -, juris Rdnr. 57; Beschluss vom 13. Mai 2014 - OVG 9 S 11.14 -, juris Rdnr. 11; Beschluss vom 16. Juli 2014 - OVG 9 N 69.14 -, juris Rdnr. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2012 - L 11 KR 386/12

    Krankenversicherung

    Auszug aus VG Potsdam, 23.01.2018 - 9 K 1728/16
    Im Übrigen wäre ein gerichtlicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung auch mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden gewesen, da die Rechtsfrage des Bestehens eines Rechtsschutzinteresses bei fehlender anstehender Vollstreckung nicht hinreichend geklärt ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 2012 - L 11 KR 386/12 B ER -, juris; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 14 V 65/17 -, juris: kein Rechtsschutzbedürfnis, da ein Erlass der Säumniszuschläge beantragt werden könne).
  • FG Niedersachsen, 04.10.2017 - 14 V 65/17

    Haftung (Aussetzung der Vollziehung)

    Auszug aus VG Potsdam, 23.01.2018 - 9 K 1728/16
    Im Übrigen wäre ein gerichtlicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung auch mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden gewesen, da die Rechtsfrage des Bestehens eines Rechtsschutzinteresses bei fehlender anstehender Vollstreckung nicht hinreichend geklärt ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 2012 - L 11 KR 386/12 B ER -, juris; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 14 V 65/17 -, juris: kein Rechtsschutzbedürfnis, da ein Erlass der Säumniszuschläge beantragt werden könne).
  • BVerwG, 20.01.2016 - 9 C 1.15

    Straßenausbaubeiträge; Festsetzungsbescheid; Abgabenbescheid; Widerspruch;

    Auszug aus VG Potsdam, 23.01.2018 - 9 K 1728/16
    Auch spricht nach Auffassung der Kammer einiges dafür, dass einem (erneuten) einstweiligen Rechtsschutzbegehren trotz der nicht mehr anstehenden Vollstreckung im Hinblick auf die Nebenfolge, dass bei einer stattgebenden Entscheidung - im Regelfall rückwirkend auf den Zeitpunkt des Bescheiderlasses (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - 9 C 1.15 -, BVerwGE 154, 68 ff. = juris Rdnrn. 14 ff.) - verwirkte Säumniszuschläge entfallen, das allgemeine Rechtsschutzinteresse nicht hätte abgesprochen werden können (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 1 M 203/16 -, juris Rdnrn. 4 ff. für den Fall einer Erklärung der Behörde, dass bis zur Bestandskraft des Bescheides keine Vollstreckung erfolgen wird).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus VG Potsdam, 23.01.2018 - 9 K 1728/16
    Die Erlassnormen der § 12 c Abs. 2 KAG und § 227 AO enthalten einheitliche Ermessensvorschriften, weil der Begriff "unbillig" mit der Rechtsfolge "können" unlösbar verzahnt ist (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 19. Oktober 1971 - GmS-OGB 3/70 -, BVerwGE 39, 355 ff. = juris Rdnr. 28).
  • BVerfG, 10.05.2016 - 1 BvR 2322/14

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der Auslagenerstattung in Sachen

    Auszug aus VG Potsdam, 23.01.2018 - 9 K 1728/16
    Das mit einem gerichtlichen Verfahren verbundene erhebliche Kostenrisiko trotz der nicht vorhandenen Erfolgsaussichten gleichwohl in Kauf zu nehmen, wäre aus der Sicht eines verständigen Betroffenen in jeder Hinsicht unvernünftig gewesen (vgl. zur Unzumutbarkeit der an sich erforderlichen Erschöpfung des Rechtsweges vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen Beitragsbescheide im Land Brandenburg BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 BvR 2322/14 -, NVwZ-RR 2016, 721 f. = juris Rdnrn. 12 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2016 - 1 M 203/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Kosten einer nach Maßgabe des Sicherheits- und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 1.16

    Anschlussbeitrag; Schmutzwasser; sachliche Beitragspflicht; Entstehungszeitpunkt;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 43.15

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag nach stattgebender

  • BFH, 30.03.2006 - V R 2/04

    Erlass von Säumniszuschlägen - Aussetzung der Vollziehung nach Anordnung der

  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 44.06

    Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgung; Anschlussmöglichkeit; maßgebliches

  • BVerwG, 14.07.2008 - 9 B 22.08

    Grundsatzrevision wegen Kollision des § 8 Abs. 7 S. 2 Kommunalabgabengesetz für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2013 - 9 B 64.11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag; Grundstücksanschlusskosten; Tiefenbegrenzung im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 9 N 69.14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag; Entstehen der sachlichen Beitragspflicht;

  • BVerfG, 30.01.1986 - 2 BvR 1336/85
  • BFH, 26.01.1988 - VIII R 151/84

    Erlass von Säumniszuschlägen wegen Unbilligkeit - Ordnungsgemäße Ermittlung und

  • BVerwG, 02.05.1995 - 8 B 50.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verwirkung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 9 S 9.12

    Öffentliche Anlage oder Einrichtung; öffentlich-rechtliche Sachherrschaft;

  • BVerwG, 25.02.2013 - 9 B 34.12

    Abwasserbeseitigung; aufgrund unwirksamer Satzung ergangener Bescheid;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 9 N 178.13

    Festsetzung von Säumniszuschlägen und deren Schicksal nach Aufhebung des ihnen zu

  • VG Potsdam, 15.09.2017 - 9 K 3973/16

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - 9 N 136.12

    Säumniszuschläge in Bezug auf nicht gezahlte Gebühren; Erlass von

  • VG Potsdam, 26.02.2014 - 8 K 1031/12

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2014 - 9 S 11.14

    Trinkwasseranschlussbeitrag; Verjährung; Verfassungsmäßigkeit des geänderten

  • RG, 24.02.1912 - I 46/11

    Kahneigner; Haftung für fremdes Verschulden

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